- Verpflegungspauschale Hüttendienst
Personen, die im Auftrag des Vorstandes die Aufgabe (angeordnete Dienstreise durch den Vorstand oder dessen Beauftragten) des Hüttendienstes auf der Karl-Stein-Hütte übernehmen, erhalten eine Verpflegungspauschale. Die Verpflegungspauschale ist für den Empfänger steuerfrei und richtet sich in der Höhe nach § 9 Abs. 4a Satz 3 Einkommensteuergesetz (EstG). Für die An- und Abreisetage jeweils 14,00 €. Für weitere Anwesenheit auf der KSH (Abwesenheit vom Wohnsitz) erhält der Hüttendienst 20,00 € pro Tag.
(Zustimmung 6, einstimmig angenommen)
- Änderung Finanzordnung – Reisekostenordnung
2. Auf Antrag oder Beschluss des Vorstandes können in ausgewählten Fällen Verpflegungsmehraufwendungen nach § 9 Abs. 4a Satz 3 des EstG gezahlt werden.
(Zustimmung 6, einstimmig angenommen)