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Beschlüsse des Vorstandes vom 07.01.2025

07.01.2025
  • Verpflegungspauschale Hüttendienst

Personen, die im Auftrag des Vorstandes die Aufgabe (angeordnete Dienstreise durch den Vorstand oder dessen Beauftragten) des Hüttendienstes auf der Karl-Stein-Hütte übernehmen, erhalten eine Verpflegungspauschale. Die Verpflegungspauschale ist für den Empfänger steuerfrei und richtet sich in der Höhe nach § 9 Abs. 4a Satz 3 Einkommensteuergesetz (EstG). Für die An- und Abreisetage jeweils 14,00 €. Für weitere Anwesenheit auf der KSH (Abwesenheit vom Wohnsitz) erhält der Hüttendienst 20,00 € pro Tag.

(Zustimmung 6, einstimmig angenommen)

 

  • Änderung Finanzordnung – Reisekostenordnung

2. Auf Antrag oder Beschluss des Vorstandes können in ausgewählten Fällen Verpflegungsmehraufwendungen nach § 9 Abs. 4a Satz 3 des EstG gezahlt werden.

(Zustimmung 6, einstimmig angenommen)