Aufgabenfelder
Der*die Naturschutzreferent*in sorgt für
- Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Flora und Fauna im Tätigkeitsbereich
- eine naturverträgliche Ausübung von Sanierungsarbeiten bei Hütten und Wegen/ Kletterrouten und Sektionstouren
- die Mehrung der naturschutzfachlichen Kenntnisse
Daraus leiten sich folgende Aufgaben ab:
Der*die Naturschutzreferent*in
- tritt sektionsintern und sektionsextern für Natur- und Umweltschutz ein
- arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben zusammen mit anderen DAV-Naturschutzreferent*innen sowie Verbänden und Vereinen
- pflegt entsprechende Kontakte auch zu den Naturschutzbehörden und vertritt die Sektion in relevanten Gremien
- setzt sich insbesondere im Arbeitsgebiet der Sektion und in der Sektionsheimat für den Schutz sensibler Lebensräume, von Naturlandschaften, Schutzgebieten sowie Tieren und Pflanzen ein und wirkt bei Stellungnahmen im Rahmen entsprechender natur- und umweltschutzrechtlicher Verfahren mit
- schult und bildet sektionsintern zum natur- und umweltverträglichen Bergsport fort und informiert über die Belange des Natur- und Umweltschutzes
- setzt sich sektionsintern dafür ein, dass die Belange umwelt- und klimafreundlichen Verhaltens im Tourenprogramm der Sektion umfassend und motivierend berücksichtigt werden
- vertritt die Naturschutzarbeit der Sektion nach außen
- achtet beim Hütten- und Wegebau auf die Natur- und Umweltverträglichkeit und wirkt an Konzepten dazu mit
- unterstützt bzw. leitet die Erstellung und Umsetzung von Konzeptionen zum naturverträglichen Bergsport (zum Beispiel Kletterkonzeptionen)
Was sind notwendige Kompetenzen?
Der*die Naturschutzreferent*in
- verfügt idealerweise über Ausbildung oder Erfahrung im Bereich Natur- und Umwelt bzw. Forst o. ä.
- hat Interesse und Grundkenntnisse: botanisch, geologisch, Natur- und Umweltschutz
- verfügt über Kenntnisse zu sektionsspezifischen Aufgabenfeldern
- verfügt über Sozial- und Führungskompetenz
Was sind wünschenswerte Kompetenzen?
Der*die Naturschutzreferent*in
- hat Erfahrungen in der Ausübung bergsportlicher Aktivitäten
- ist mobil
Was sind formale Voraussetzungen?
Der*die Naturschutzreferent*in
- wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt
Das bieten wir:
Finanzielle Entschädigung
Der*die Naturschutzreferent*in
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
Zeitaufwand
Der*die Naturschutzreferent*in hat mit einem Zeitaufwand von
- 2 Std./Woche und
- 3 Wochenenden im Jahr zu rechnen